In der ab dem 2. November gültigen Corona Verordnung bleibt die Ausübung des Tennissports mit Einschränkungen möglich. Dies bedeutet, dass wir derzeit noch einen Tennisplatz bespielbar halten werden. Wie bereits im Frühjahr wird es aber nicht möglich sein die Umkleideräume und die Duschen zu benutzen. Ebenfalls ist es nicht erlaubt „Doppel“ zu spielen. Ob der Spielbetrieb in den teilweise angemieteten Tennishallen weiterhin angeboten wird, hängt von der jeweiligen Tennishalle ab.